Welche Leistungen stehen Ihnen mit einem Pflegegrad zu?

Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, hat in Deutschland Anspruch auf vielfältige Unterstützungsleistungen durch die Pflegeversicherung. Diese reichen von finanziellen Zuschüssen über Sachleistungen bis hin zu kostenlosen Pflegehilfsmitteln. Die genaue Höhe und Art der Leistungen hängen vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Pflegegrad Pflegegeld
(€ / Monat)
Pflegesachleistung
(€ / Monat)
Pflegehilfsmittel
(monatlich)
Tages-/Nachtpflege
(€ / Monat)
1 – – 42 € –
2 316 € 724 € 42 € 689 €
3 545 € 1.363 € 42 € 1.298 €
4 728 € 1.693 € 42 € 1.612 €
5 901 € 2.095 € 42 € 1.995 €

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. Es wird direkt auf Ihr Konto überwiesen und kann frei verwendet werden.

Pflegesachleistungen

Diese Leistungen stehen Ihnen zu, wenn Sie sich von einem ambulanten Pflegedienst betreuen lassen. Die Pflegekasse übernimmt direkt die Kosten bis zur jeweiligen Höchstgrenze Ihres Pflegegrads.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen oder Schutzschürzen. Diese werden in der Regel als sogenannte „Pflegebox“ monatlich nach Hause geliefert.

Tages- und Nachtpflege

Bei dieser teilstationären Pflege verbringen Pflegebedürftige den Tag oder die Nacht in einer Einrichtung. Die Kosten werden zusätzlich zum Pflegegeld oder Pflegesachleistungen übernommen – das Budget ist je nach Pflegegrad unterschiedlich.

Weitere UnterstĂĽtzungsangebote

Auf dieser Website finden Sie zudem ausfĂĽhrliche Ăśbersichten zu Anbietern von:

  • Pflegehilfsmittelboxen (monatlich kostenfrei ab Pflegegrad 1)
  • Hausnotrufsystemen (mit voller KostenĂĽbernahme durch die Pflegekasse)
  • Pflegeschulungen fĂĽr Angehörige (online oder vor Ort, 100 % kostenfrei)

Die Auswahl eines seriösen Anbieters ist entscheidend – deshalb stellen wir Ihnen geprüfte Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Häufige Fragen (FAQ)

Bekomme ich auch ohne Pflegedienst finanzielle UnterstĂĽtzung?

Ja. Wenn Sie privat – z. B. durch Angehörige – gepflegt werden, erhalten Sie Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

Was muss ich tun, um Pflegehilfsmittel zu bekommen?

Sie können einfach eine Pflegebox bei einem zertifizierten Anbieter beantragen. Diese übernehmen auch die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Ein ärztliches Rezept ist nicht nötig.

Darf ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen?

Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie z. B. zu 50 % durch einen Pflegedienst betreut werden, erhalten Sie 50 % Pflegegeld zusätzlich ausgezahlt.

Was ist, wenn mein Pflegebedarf steigt?

Dann können Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen. Ein Gutachter wird Sie dann neu beurteilen. Bei erfolgreicher Höherstufung steigen auch Ihre Leistungsansprüche.